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von Mustang am 30.08.2010, 20:28AMD hat nun bekannt gegeben, dass die künftigen Generationen von Grafikkarten nicht mehr unter dem Namen ATI laufen werden. In Zukunft wird auf dem Logo "AMD" auf schwarzem Hintergrund, neben dem sonst roten Logo mit dem Schriftzug "Radeon Graphics" zu sehen sein.
Die Bezeichnungen Radeon und FirePro bleiben somit erhalten. Auch alle älteren Produkte werden weiterhin das ATI Logo tragen und bleiben unverändert. Die kommende AMD-Radeon-HD-6000-Serie wird wahrscheinlich die erste Reihe sein, die mit dem neuen Logo ausgestattet wird.
Nach internen Studien ist das "AMD" Branding deutlich bekannter und wertvoller als "ATI". Um die Kunden nicht völlig zu verwirren, wurde auf eine Umbenennung von "Radeon" und "FirePro" verzichtet.
Quelle: computerbase.de
* littlebiker: Produkt-Logos in Bild mit Wasserzeichen entfernt 44 Aufrufe | 1 Antworten
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von Mustang am 28.08.2010, 18:20Die Firma Commodore USA will noch dieses Jahr zu Weihnachten einen modernen Commodore C64 auf den Markt bringen. Der neue "All In One Keyboard Computer" mit moderner Technik ist dem alten C64 nachempfunden. Die Firma hat dafür jetzt einen Lizenzvertrag mit der Commodore Licensing B.V., die die Rechte am Design und der Marke "Commodore" hält, abgeschlossen.
Der Remake soll sich optisch stark am Original orientieren. Das als "Brotkasten" bezeichnete Gehäuse soll dabei ebenso zum Einsatz kommen wie die damals übliche, beige Farbe.
Der neue C64 hört auf den Namen "Commodore PC64" und soll für den Einsatz als Multimedia-PC geeignet sein. Die Hardware besteht dabei aus einem Intel Atom D525 Dual-Core Prozessor, 4 GB Arbeitsspeicher, einer 1TB Fesplatte, DVI-Anschluss, N-WLAN, Bluetooth, einen 6-in-1-Kartenleser und 6 USB-2.0-Anschlüsse. Als Grafiklösung kommt entweder der integrierten CPU-Grafikchip GMA3150 oder ein Nvidia GT218 Zusatzgrafikchip zum Einsatz, wobei eine Auswahl zwischen den beiden Lösungen möglich sein wird. Ein Blu-ray Laufwerk ist neben dem standardmäßig eingebauten optischen Laufwerk optional... 185 Aufrufe | 19 Antworten
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von stard am 23.08.2010, 21:04In einem Beschluss hat das Amtsgericht Wuppertal am 3.8.2010 (Az. 20 Ds- 10 Js 1977/08-282/08) den Antrag auf ein Strafverfahren gegen einen "Schwarz-Surfer" abgelehnt. Aus der Begründung geht hervor, das nach Meinung des Gerichts keine strafbare Handlung vorliegt, wenn man sich in ein ungesichertes W-LAN einloggt und im Internet surft.
Wenn das mal nicht im krassen Gegensatz zu anderen bisherigen Urteilen steht
Quellen: http://www.schwarz-surfen.de/urteile/ag-wuppertal-beschluss-20-ds-10-js-197708-28208-03-08-2010
73 Aufrufe | 1 Antworten
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